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Tipps gegen Trickbetrug vor der Haustüre

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Trickbetrug durch falsche Polizisten, Handwerker und Ableser

 

Im laufenden Kalenderjahr sind im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München insgesamt über 200 Fälle zur Anzeige gebracht worden, die dem Kriminalitätsphänomen „falsche Handwerker“ oder „falsche Polizeibeamte“ zuzuordnen sind. Der Gesamtschaden ist auf über eine halbe Millionen Euro zu beziffern. Bei beiden Erscheinungsformen handelt es sich deliktisch um einen „Trickbetrug“. Die Täter bringen dabei oftmals ältere Menschen teilweise um ihr gesamtes Hab und Gut.

 

Falsche Polizeibeamte

Bei der Erscheinungsform „falsche Polizeibeamte“ meldet sich ein Täter meist vorab telefonisch bei seinen Opfern. Er gibt sich als Polizeibeamter aus und berichtet, dass in der Nähe der Wohnung der Angerufenen vor kurzem eingebrochen wurde. Bei den inzwischen festgenommenen Tätern habe man ein Notizbuch oder ähnliche Aufzeichnungen aufgefunden, in denen die Adresse des Angerufenen vermerkt sei. Die Polizei befürchte nun, dass auch dort nun eingebrochen werden soll oder ein Einbruch bereits stattgefunden hätte.

 

Während des Telefonates werden die Opfer unauffällig über Vermögensverhältnisse, Kontodaten und in der Wohnung befindliche Wertgegenstände befragt.

 

In einem weiteren Schritt werden die Geschädigten aufgefordert, ihr gesamtes Vermögen von den Konten abzuheben, da bei dem zuvor genannten Geldinstitut ein Mittäter eines festgenommenen Einbrechers beschäftigt sei. Um das eigene Vermögen zu schützen, empfehlen die Täter, das Geld über Zahlungsdienstleister ins Ausland zu transferieren. In einigen Fällen wird auch eine persönliche Abholung vorgeschlagen, um das Geld so „in Sicherheit“ zu bringen.

 

Spoofing

Häufig nutzen die Täter das sog. „Call-ID-Spoofing“. Hierbei wird mittels technischer Manipulation die angezeigte Nummer des Anrufers verändert. Auf dem Display des angerufenen erscheint auf diese Weise so beispielsweise die Telefonnummer echter Polizeidienststellen (z.B. die Nummer des Polizeipräsidiums 089 2910 0).

 

Wir empfehlen daher:

  • Seien Sie misstrauisch - gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch nicht durch angeblich dringende Ermittlungen zu einem Einbruch in der Nähe!
  • Die „echte“ Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!
  • Rufen Sie nie über die am Telefon angezeigte Nummer zurück, sondern fragen Sie beim Notruf 110 nach!
  • Verständigen Sie bei verdächtigen Feststellungen umgehend den polizeilichen Notruf 110!

 

Falsche Handwerker

Auf andere Weise versuchen Betrüger in die Wohnungen ihrer Opfer zu gelangen, in dem sie sich als Handwerker ausgeben und angeblich dringende Arbeiten in der Wohnung der betroffenen Personen durchführen müssen.

 

Die zumeist männlichen Täter behaupten, sie wären von der Hausverwaltung beauftragt, um z.B. unaufschiebbare Überprüfungen an der Wasserinstallation vornehmen zu müssen. Hierbei geht der falsche Handwerker sehr aufdringlich vor.

 

Wenn er Zutritt zur Wohnung bekommt, sorgt er meist dafür, dass die Wohnungstüre einen Spalt offen bleibt. Während der Täter das ahnungslose Opfer ablenkt (es z.B. in Küche oder Badezimmer bittet, um dort das Wasser abwechselnd heiß und kalt aufzudrehen), schleicht sich ein weiterer Täter in die Wohnung und durchsucht diese nach Bargeld und Wertgegenständen. Anschließend verlassen die Täter die Wohnung und flüchten.

 

Wir geben Ihnen folgende Ratschläge und bitten Sie, diese zu beherzigen:

  • Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung, egal unter welchem Vorwand!
  • Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen durch den “Türspion” oder mit einem Blick aus dem Fenster an und machen Sie von Ihrer Türsprechanlage Gebrauch.
  • Ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu, wenn unbekannte Besucher vor der Tür stehen, oder bestellen Sie die Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Überlegen Sie bei angeblicher hilfebedürftiger Lage von Fremden und geben sie nicht sofort nach, es sei denn, die Notsituation ist ganz offensichtlich. Dann sind Sie zur Hilfe sogar verpflichtet.
  • Fordern Sie von Amtspersonen, wie z.B. auch Polizisten, immer den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig (Aufdruck, Foto, Stempel, manchmal auch Hologramm und erhabene Blindenschrift). Sorgen Sie dazu für gute Beleuchtung und benutzen Sie, wenn nötig, eine Sehhilfe.
  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an. Suchen Sie dazu die Telefonnummer selbst heraus (nicht vom Unbekannten vorsagen lassen) und ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu.
  • Lassen Sie Handwerker und Ableser nur dann herein, wenn Sie sie selbst bestellt haben oder wenn sie von der Hausverwaltung oder der Firma angekündigt worden sind.
  • Nehmen Sie nichts für Nachbarn ohne deren Ankündigung oder Auftrag entgegen.
  • Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher, notfalls auch energisch. Sprechen Sie sie laut an und rufen Sie um Hilfe.
  • Pflegen Sie als jüngerer Mensch Kontakt zu Ihren älteren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern. Machen Sie ihnen das Angebot, bei fremden Besuchern an der Wohnungstür zur Sicherheit hinzu zukommen und übergeben Sie für solche Fälle die eigene Telefonnummer.
  • Verständigen Sie bei verdächtigen Feststellungen umgehend den polizeilichen Notruf 110!

 

Wichtig: Bitte auch mit den älteren Familienangehörigen darüber reden, die wir nicht auf diesem Wege erreichen können!

 

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